Sirenensignale
Laut §3 des HBKG* haben die Gemeinden unter anderem die Aufgabe die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen. Bei Unwetterkatastrophen, größeren Unglücksfällen, freiwerdenden Schadstoffwolken, Terroranschlägen sowie anderen außergewöhnlichen Lagen werden Sie durch geeignete Maßnahmen alarmiert. Dies geschieht z.B. durch
- Bekanntmachungen in Rundfunk und Fernsehen
- die im Gemeindegebiet installierten Sirenen
- Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr oder Polizei
Aus diesem Grund ist es für die Bürgerinnen und Bürger erforderlich, dass sie die Sirenensignale kennen, diese somit im Ernstfall richtig einschätzen und entsprechend reagieren können.
Bevölkerungswarnung
1 Minute Heulton (an- und abschwellend)
(Rundfunkgeräte / Fernseher einschalten)
Bedeutung: Radiogerät einschalten, auf Durchsagen achten!
Es liegt eine Gefährdung vor, Sie werden über Durchsagen/Rundfunk informiert
Feueralarm
1 Minute Dauerton, 2x unterbrochen
Bedeutung: Feueralarm!
Dieses Signal dient zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr
Entwarnung/Übung
1 Minuten Dauerton
Bedeutung: Entwarnung oder auch Übung der Feuerwehr
Dieses Signal dient zur Entwarnung einer Gefährdung und bei Feuerwehrübungen zur Sirenenfunktionsprüfung.
Allgemeine Verhaltensregeln
Auch wenn Sie nicht unmittelbar betroffen sind, können Sie durch Ihr besonnenes Verhalten wirkungsvoll zu einer schnelleren Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung beitragen!
- Vermeiden Sie, dass die Einsatzkräfte bei Bränden und Unglücksfällen durch Schaulustige behindert werden! Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen sind auf freie Straßen angewiesen. Wenn Sie nicht selbst helfen können, bleiben Sie dem Schadensort fern, und blockieren Sie keine Verkehrswege!
- Kinder sofort ins Haus rufen! Dann sind sie unter Aufsicht und können nicht durch Unwissenheit falsch reagieren.
- Helfen Sie älteren oder behinderten Nachbarn und Straßenpassanten!
- Telefonleitungen nicht blockieren: Feuerwehr, Polizei und andere Stellen benötigen jede Telefonleitung zum Einleiten von Hilfs- und Rettungsmaßnahmen; deshalb dort nur im Notfall anrufen.